"Vorbeugen ist besser als Löschen"
Der Vorbeugende Brandschutz muss Basis für die erforderliche Brandsicherheit eines Betriebes sein. Treten in Betrieben große Brandschäden auf, so lässt sich in der Regel immer feststellen, dass es „Löcher“ im praktizierten System des Vorbeugenden Brandschutzes gab.
Es ist daher Ziel des Vorbeugenden Brandschutzes:
- Verhinderung einer Brandentstehung
- Beschränkung einer Brandausbreitung
- Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen
- Schaffung optimaler Verhältnisse für den Feuerwehreinsatz (Personenrettung und Brandbekämpfung)
Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes
Mit Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes muss in erster Linie eine möglichst geringe Gefährdung von Personen bei Bränden erreicht werden. Die Bedrohung von Personen wird im Brandfall in erster Linie durch Rauch bewirkt. Durch den Rauch entsteht eine Sichtbehinderung, die noch dazu das Entstehen einer Panik fördern kann.
Weiters wirkt er giftig bzw. erstickend auf alle Lebewesen. Auch die hohen Temperaturen bei einem Brand führen zu einer Schädigung des Organismus und tragen zur weiteren Entwicklung und Ausbreitung des Brandes bei. Das Brandgeschehen wirkt nunmehr auch auf die Gebäudekonstruktion und auf die im Gebäude vorhandenen Waren ein.
Empfindliche elektronische Geräte aber auch andere Lagergüter können nur vom Rauch so stark angegriffen werden, dass sie praktisch nicht mehr verwendbar sind. Die oft unterschätzte Zerstörungskraft eines Brandes wirkt daher sowohl auf das Gebäude als auch auf dessen Inhalt. Um Brandentstehungen zu vermeiden, muß daher der betriebliche Brandschutz (Brandschutzordnung, Brandschutzeigenkontrolle, Brandschutzplan) lebendig organisiert und durch einen Brandschutzbeauftragten betreut werden.
Durch Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandabschnittsbildungen, Auswahl der Baustoffe und Bauteile, muss eine Brandausbreitung erschwert bzw. begrenzt werden. Weiters muss der bauliche Brandschutz auch das sichere Verlassen über entsprechende Flucht- und Rettungswege sicherstellen. Mit der Einrichtung eines betriebstechnischen Brandschutzes, wie z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, selbsttätige Löschanlagen, müssen die Maßnahmen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes unterstützt werden bzw. Defizite auf diesem Gebiet kompensiert werden.
Durch
- brandsicheres Bauen
- brandsichere Betriebsabläufe und
- brandsicheres Verhalten
werden diese Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb umgesetzt.
Zusammenfassung:
Nur ein ordnungsgemäß betriebener und wahrgenommener Vorbeugender Brandschutz in den Betrieben wird dazu beitragen, dass Brandfälle verhindert werden bzw. deren Auswirkungen keine Gefahren für Personen und Sachen darstellen. Der Vorbeugende Brandschutz muss die entsprechenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Personenrettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen schaffen. Der Einsatzerfolg wird nicht ausschließlich durch das Leistungsvermögen der Einsatzkräfte erreicht, sondern entscheidend von Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes beeinflusst. Gerade die Wertdichte in den Betrieben muss zu verstärkten Bemühungen auf dem Gebiete des Vorbeugenden Brandschutzes führen, um Schäden zu vermeiden. Der Vorbeugende Brandschutz darf keine lästige Verpflichtung für die Betriebe werden, sondern eine wesentliche Aufgabe und Pflicht, die der Erhaltung des Betriebes dient. Er darf jedoch nicht so umfangreich wie baulich, technisch und organisatorisch möglich, sondern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und den leistbaren Bedürfnissen des Betriebes angepasst betrieben werden.