Damit Einsatzfahrzeuge künftig schneller am Unfallort sein können, gilt seit 1. Jänner 2012 die Verordnung bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden.
Das Konzept der „Rettungsgasse“ wird in Deutschland bereits seit mehreren Jahren praktiziert und zeigt, dass die Einsatzorganisationen im Schnitt um 4 Minuten schneller bei den Unfallstellen sind. Diese vier Minuten können bereits über Leben und Tod entscheiden.
Wie funktioniert die „Rettungsgasse"?
Auf einer zweispurigen Fahrbahn weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts auf den Pannenstreifen bzw. soweit als möglich nach rechts und die Fahrer der 2. Spur weichen soweit als möglich nach links aus.
Auf einer dreispurigen Fahrbahn weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen bzw. soweit als möglich nach rechts und die Fahrer der 2. Spur rücken nach rechts auf die 1. Spur nach. Die Fahrer der 3. Spur fahren nach links, so dass zwischen der 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
Die „Rettungsgasse" ist für die letzten und vorletzten Spur, also den beiden linken Fahrspuren, vorgesehen, unabhängig davon wie viele Fahrspuren vorhanden sind. Weiters sollen die Fahrer bereits bei drohendem Stau beginnen, eine Rettungsgasse zu bilden.